Dienstag, 24. Mai 2011

Betrüger im Zweireiher

Wirklich passiert:
Eine Bekannte hat beim Durchsehen ihrer Kontoauszüge eine unbekannte Abbuchung in Höhe von 290 € gefunden, und diese natürlich sofort bei der kontoführenden Bank reklamiert. Soweit, so gut. Die Bank versprach die Sache zu überprüfen. Dazu wurde eine "übliche Bearbeitungszeit" vom einer Woche genannt.
Bemerkenswert finde ich nun das Ergebnis der Ermittlungen:
Irgendwo in Deutschland wurde eine Überweisung ausgefüllt bei der eine falsche Bankleitzahl (BLZ) aufgeschrieben wurde. Durch dieses Versehen wies die Kontonummer also zusammen mit der falschen BLZ auf das Konto einer anderen Person, einer Person die allerdings nicht als Auftraggeberin auf der Überweisung stand. Trotzdem wurde die Überweisung ausgeführt.
Nach meinem Rechtsempfinden liegt hier eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung vor, die ich als Betrugsversuch werte. Im oben beschriebenen Fall wurde der Fehler korrigiert, und das Geld kam zurück, garniert mit dem kessen Spruch, "das könne leider passieren"
Nun, wenn mir das passiert wäre, wäre die Geschichte hier noch nicht zu Ende, von mir würde es noch einiges zu lesen und zu hören geben.

Mustertext 1
Sehr geehrte XYZ Bank/Sparkassen, es freut mich sehr zu sehen das Sie mit der gleichen Sorgfalt Überweisungen bearbeiten mit der Sie auch Geldanlageempfehlungen aussprechen.

Mustertext 2
Für mich stellt sich der Vorgang als versuchter Betrug dar, darum habe ich den Vorgang meinem Anwalt übergeben, und behalte mir rechtliche Schritte vor, Stichwort "verletzte Sorgfaltspflicht"

Mustertext 3
Wie stellen Sie sich die Kompensation für Ihre Fehlleistung vor? Glauben Sie nicht Sie können mich mit einem Plastiksparschwein stumm schalten.


Also: es muss nicht immer ein skandinavischer Mörderkrimi sein, manchmal ist auch der Kontoauszug sehr spannend.



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